Wir bieten...
Vertretung
durch eine, dem Kind bekannte, Kindertagespflegeperson
- im Krankheitsfall der eigenen Kindertagespflegeperson
( in unserem Stützpunkt
oder bei der Tagespflege-
person vor Ort)
- als Urlaubsvertretung für bis zu 15 Tage im Jahr
Kontaktpflege
- in den Räumlichkeiten des Stützpunktes:
Der erste Dienstagnachmittag sowie der dritte Donnerstagnachmittag im Monat sind für die Kontaktpflege reserviert:
Die Kindertagespflegeperson oder die Eltern können Termine vereinbaren, um die Vertretungskraft und die Räumlichkeiten unseres Stützpunktes kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
- in den Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson:
Die Vertretungskraft besucht regelmäßig die Kindertagespflegeperson in deren Räumlichkeiten. Regelmäßige Abläufe und Rituale können so im Vertretungsfall übernommen werden.
Abrechnung
über das Jugendamt des Landkreises Ammerland .
Es entstehen keine Kosten für die Vertretung.
Die erforderlichen Unterlagen können gemeinsam im Stützpunkt ausgefüllt werden.