Wir bieten...



Vertretung 

durch eine, dem Kind bekannte, Kindertagespflegeperson

  • im Krankheitsfall der eigenen  Kindertagespflegeperson

      ( in unserem Stützpunkt
       oder bei der Tagespflege-
       person vor Ort) 


  • als Urlaubsvertretung für bis zu 15 Tage im Jahr


Kontaktpflege 

  • in den Räumlichkeiten des Stützpunktes: 

Der erste Dienstagnachmittag sowie der dritte Donnerstagnachmittag im Monat sind für die Kontaktpflege reserviert:

Die Kindertagespflegeperson oder die Eltern können Termine vereinbaren, um die Vertretungskraft und die Räumlichkeiten unseres Stützpunktes kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.


  • in den Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson:


Die Vertretungskraft besucht regelmäßig die Kindertagespflegeperson in deren Räumlichkeiten. Regelmäßige Abläufe und Rituale können so im Vertretungsfall übernommen werden.


Abrechnung

über das Jugendamt des Landkreises Ammerland .
Es entstehen keine Kosten für die Vertretung.
Die erforderlichen Unterlagen können gemeinsam im Stützpunkt ausgefüllt werden.